Sichere Aufbewahrungvon Gefahrstoffen
Gefahrstofflager in Remscheid und Duisburg
Lösemittel, Säuren und wassergefährdende Chemikalien sind wichtige Bausteine unserer Industrie. Für ihre fachgerechte Aufbewahrung braucht es sogenannte Gefahrstofflager. Diese speziellen Lager müssen in Bauweise, Sicherheitstechnik und Genehmigung strenge gesetzliche Vorgaben erfüllen. Unser Gefahrstofflager in Remscheid betreiben wir seit 1990. Im Jahr 2014 wurde es erweitert, und es kam ein zweites Gefahrstofflager direkt am Duisburger Hafen hinzu. Beide Standorte zählen als Betriebsbereich der oberen Klasse nach § 3 Abs. 5a Bundes-Immissionsschutzgesetz und unterliegen der Störfall-Verordnung – der höchsten Kategorie, die das deutsche Recht für solche Anlagen vorsieht.
Was ist ein Gefahrstofflager?
Ein Gefahrstofflager ist ein speziell gesichertes Gebäude für die Aufbewahrung von Chemikalien und anderen Stoffen mit gefährlichen Eigenschaften. Bauweise und Sicherheitstechnik sind darauf ausgelegt, Mensch und Umwelt auch im Schadensfall zu schützen. Zu der Ausstattung eines Gefahrstofflagers gehören beispielsweise Auffangräume für Löschwasser und eine Löschanlage, die zu den eingelagerten Stoffen passt, sowie getrennte Lagerbereiche.
Welche Anforderungen ein Gefahrstofflager im Einzelnen erfüllen muss, regeln vor allem die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die Technische Regel für Gefahrstoffe 510 (TRGS 510). Die Gefahrstoffverordnung bildet den rechtlichen Rahmen für den Umgang mit gefährlichen Stoffen in Deutschland. Die TRGS 510 teilt Gefahrstoffe in Lagerklassen ein, definiert die Mengenschwellen und legt dabei fest, welche baulichen und technischen Anforderungen ein Lager zu erfüllen hat.
Unsere Gefahrstofflager auf einen Blick
| Standorte | Remscheid seit 1990, erweitert 2014, und Duisburg |
|---|---|
| Einstufung | Betriebsbereich der oberen Klasse nach § 3 Abs. 5a BImSchG, Störfall-Verordnung |
| Lagerklassen | 3, 4.1, 6.1C, 8 sowie 10 bis 12 |
| Wassergefährdungsklassen | 1 bis 3 |
| Lagertechnik | Regal- und Blocklagerung, Hochregale bis 13 Meter, Flurförderfahrzeuge |
| Brandschutz | Automatische CO2-Löschanlage mit 80.000 Kilogramm Löschmittel |
| Leistungen | Einlagerung, Umlagerung, Kommissionierung, Auslagerung und Verladung |
| Nicht im Angebot | Produktion und Abfüllung von Gefahrstoffen |
Welche Gefahrstoffe wir lagern
Jeder Gefahrstoff gehört einer Lagerklasse an. Diese Einordnung richtet sich danach, welche Gefahr von dem Stoff ausgeht, also zum Beispiel Entzündbarkeit, Ätzwirkung, Giftigkeit oder eine Gefahr für das Grundwasser. Aus der Lagerklasse ergibt sich dann, wo der Stoff im Lager stehen darf und welche Nachbarschaft erlaubt ist.
In Remscheid und Duisburg nehmen wir die folgenden Lagerklassen auf:
| Lagerklasse | Was darunter fällt | Typische Beispiele |
|---|---|---|
| LGK 3 | Entzündbare Flüssigkeiten | Lösemittel, Lacke und Verdünner |
| LGK 4.1 | Entzündbare feste Stoffe | Schwefel und Metallpulver |
| LGK 6.1C | Akut toxische und chronisch wirkende Stoffe | bestimmte Pflanzenschutzmittel |
| LGK 8 | Ätzende Stoffe | Säuren und Laugen |
| LGK 10 bis 12 | Brennbare und nicht brennbare Flüssigkeiten sowie brennbare Feststoffe ohne weitere Gefahrenmerkmale | Öle und Hilfsstoffe |
Dazu kommen Stoffe der Wassergefährdungsklassen 1 bis 3, also von schwach bis stark wassergefährdend. Darunter fallen zum Beispiel Kühl- und Prozessmedien.
Entzündbare Flüssigkeiten lagern wir auch in IBC-Kunststofftanks. Möglich wird das durch unsere Löschanlage, die wir weiter unten beschreiben. Eine Abfüllung findet bei uns nicht statt.
Unsere Sicherheitstechnik
Die Lagerung von Gefahrstoffen verlangt Sicherheit auf allen Ebenen. Deshalb haben wir alle Gefahren, die sich daraus ergeben können, vorab gründlich untersucht und für jedes mögliche Risiko Maßnahmen festgelegt, die einen Störfall verhindern oder seine Folgen begrenzen. Diese Vorkehrungen überprüfen wir regelmäßig und passen sie an, wenn sich die Gegebenheiten ändern.
CO2-Löschanlage
Eine automatische Löschanlage schützt das gesamte Gefahrstofflager. Sie hält 80.000 Kilogramm Kohlendioxid bereit und flutet den betroffenen Lagerabschnitt im Brandfall innerhalb weniger Minuten.
Brandmeldeanlage
Löst die Löschanlage aus, geht automatisch eine Meldung an die Feuerwehr. Zusätzlich haben wir in allen Bereichen Druckknopfmelder installiert, damit unsere Mitarbeiter die Feuerwehr auch manuell verständigen können.
Gaswarnanlage
Unser Löschmittel Kohlendioxid ist geruchlos und in hoher Konzentration auch für Menschen gefährlich. Deshalb versetzen wir es mit einem Geruchsstoff, der einen Austritt sofort bemerkbar macht. Zusätzlich überwacht eine Gaswarnanlage das gesamte Lager und schaltet bei den ersten Anzeichen einer Gasatmosphäre automatisch die Lüftung ein.
Eigenes Kanalsystem
Unsere Lager sind als Auffangwanne gebaut. Ausgetretene Stoffe und Löschwasser bleiben deshalb im Gebäude. Über Absperrschieber trennen wir unser Kanalsystem außerdem vom öffentlichen Netz, damit sich nichts nach außen ausbreiten kann.
Boden-Sperrschicht
Der Boden unserer Lager trägt eine flüssigkeitsdichte Sperrschicht. Selbst wenn ein Behälter undicht wird, gelangt kein Stoff in den Untergrund oder ins Grundwasser.
Notstromversorgung
Eine eigene Notstromversorgung gewährleistet auch im Falle eines Stromausfalls den Betrieb aller relevanten Sicherheitseinrichtungen in unseren Gefahrstofflagern.
Genehmigungen und Prüfungen
Mit der Genehmigung allein ist es nicht getan: Ein Gefahrstofflager wird über die gesamte Betriebszeit regelmäßig geprüft und behördlich überwacht. Von uns beauftragte Fachunternehmen warten dafür die sicherheitstechnischen Anlagen in festgelegten Abständen, während zugelassene Prüfinstitute die wiederkehrenden Kontrollen übernehmen.
Darüber hinaus erfährt die zuständige Aufsichtsbehörde laufend, welche Stoffe in welchen Mengen bei uns eingelagert sind. Neben den Genehmigungen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz liegt auch der Sicherheitsbericht nach § 9 Abs. 1 der Störfall-Verordnung vor. Unsere Gefährdungsanalyse und den Alarm- und Gefahrenabwehrplan haben wir zudem mit der zuständigen Behörde abgestimmt, sodass alle Beteiligten jederzeit den vollen Überblick haben.
Eigenes Lager oder auslagern?
Viele Unternehmen kommen zu uns, weil ihre eigene Lagerfläche nicht mehr ausreicht. Diese vier Fragen helfen Ihnen bei der Entscheidung, ob eine externe Lösung sinnvoll ist.
01
Erfüllt Ihr Lager die TRGS 510 auch dann noch, wenn Ihr Bestand wächst?
Mit neuen Produkten kommen neue Lagerklassen ins Haus, und damit neue Trennungspflichten.
02
Was kostet Ihre Sicherheitstechnik über die Jahre?
Löschanlage, Gaswarnung, Auffangraum und Notstromversorgung müssen Sie anschaffen und anschließend dauerhaft prüfen lassen.
03
Haben Sie das Personal?
Für die Gefahrstofflagerung brauchen Sie geschulte Mitarbeiter und eine Dokumentation, die einer Behördenprüfung standhält.
04
Wie stark schwankt Ihr Bedarf?
Eigene Fläche kostet auch dann Geld, wenn sie leer steht.
Bei der Spedition Mäuler erhalten Sie Lagerung und Transport in einem: Unsere regelmäßig geschulten Lagermitarbeiter und ADR-qualifizierten Fahrer decken die gesamte Kette ab.
Was sollten Anwohner bei einem Störfall tun?
Im Normalfall ist davon auszugehen, dass ein Störfall sich nur auf unser Betriebsgelände beschränkt. Trotzdem möchten wir, dass unsere Nachbarschaft vorbereitet ist. Eine Warnung erfolgt über Sirenensignale, Lautsprecherdurchsagen und Meldungen im Rundfunk. Folgen Sie in jedem Fall den Anweisungen der Rettungskräfte und entfernen Sie sich vom Unfallort.
Darüber hinaus können Sie Folgendes tun:
- Gehen Sie ins Haus und nehmen Sie vorübergehend auch Nachbarn auf, die das selbst nicht können.
- Halten Sie Fenster und Türen geschlossen und schalten Sie Klima- und Lüftungsanlagen ab, bis Sie weitere Hinweise erhalten.
- Hören Sie Radio, denn die Einsatzkräfte informieren meist über die Regionalsender.
- Telefonieren Sie möglichst nicht, damit die Leitungen frei bleiben. In einem echten Notfall erreichen Sie natürlich weiterhin die 110 für die Polizei und die 112 für Feuerwehr und Rettungsdienst.
Häufige Fragen zur Gefahrstofflagerung
Wo befinden sich Ihre Gefahrstofflager?
Wir betreiben Gefahrstofflager in Remscheid und in Duisburg. Beide Standorte liegen in der Rhein-Ruhr-Region und damit nahe an den Chemiestandorten in Nordrhein-Westfalen.
Welche Lagerklassen können Sie aufnehmen?
Wir nehmen die Lagerklassen 3, 4.1, 6.1C, 8 sowie 10 bis 12 auf. Dazu kommen wassergefährdende Stoffe der Wassergefährdungsklassen 1 bis 3.
Was regelt die TRGS 510?
Die Technische Regel für Gefahrstoffe 510 regelt die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Dazu gehören die Zusammenlagerung verschiedener Lagerklassen, die Auslegung der Auffangräume, der Brandschutz und die Dokumentation.
Übernehmen Sie auch den Transport?
Ja. Lagerung und Transport kommen bei uns aus einer Hand. Unsere Fahrer verfügen über eine ADR-Bescheinigung für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße.
Findet in Ihren Lagern eine Produktion oder Abfüllung statt?
Nein. Wir lagern ein, lagern um und kommissionieren. Produziert oder abgefüllt wird bei uns nicht.
Sprechen Sie uns an
Sie suchen Lagerkapazität für Gefahrstoffe in Nordrhein-Westfalen? Oder Sie sind unsicher, ob Ihr eigenes Lager noch zu Ihrem Bestand passt?
Sagen Sie uns, welche Stoffe Sie in welchen Mengen einlagern möchten. Wir prüfen dann, ob die Stoffe zu unseren Lagerklassen passen, welche Kapazität in Remscheid oder Duisburg frei ist und wie ein passender Ablauf für Sie aussieht. Auf Wunsch übernehmen wir die gesamte Chemielogistik, also Lagerung, Kommissionierung und Transport.
